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Allgemeine Geschäftsbedingungen

O(SEE)Z — Özer Mesin, Riedererstraße 2, 85737 Ismaning (nachfolgend „Auftragnehmer"). Stand: 07. Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers im Bereich Film-, Video- und Content-Produktion sowie Social-Media-Marketing gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen sind das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Konzeptionelle und gestalterische Entscheidungen liegen im Rahmen des vereinbarten Auftrags im kreativen Ermessen des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Software, KI-gestützte Anwendungen, Stockmaterial, lizenzierte Musik sowie sonstige geeignete Drittanbieter-Tools einzusetzen, sofern deren Verwendung rechtlich zulässig ist. Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner und Drehgenehmigungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Zugangsdaten zu den vereinbarten Social-Media-Kanälen und weiteren benötigten Plattformen; der Auftraggeber gewährleistet deren Aktualität und Funktionsfähigkeit. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen. Hieraus resultierende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Termine, Verzug und Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Krankheit sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Produktions- oder Drehtermin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab oder erscheint nicht, gilt der Termin als durchgeführt; der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung bzw. bis zu 100 % des vereinbarten Tagessatzes für den betreffenden Termin in Rechnung zu stellen. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt oder Umstände, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat.

§ 6 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorkasse oder eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Mit der Leistungserbringung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang begonnen; bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistungen oder Herausgabe erstellter Inhalte. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist, im Zweifel innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Bereits geleistete Zahlungen sind nach Projektbeginn von einer Rückerstattung ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rückerstattungsansprüche bestehen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 7 Reisekosten

Anfahrts- und Reisekosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gesondert nach Aufwand berechnet.

§ 8 Nutzungsrechte und Rohmaterial

Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Inhalte. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am erstellten Material. Der Umfang der Rechteübertragung (z. B. zeitlich, räumlich, medial) richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien, Quelldateien sowie unbearbeitete Foto- und Videoaufnahmen sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden dem Auftraggeber nicht überlassen. Sie verbleiben beim Auftragnehmer und werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung herausgegeben.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Eigenwerbungs- und Referenzzwecken (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen und zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.

§ 9 Abnahme und Korrekturen

Sofern nicht anders vereinbart, sind die im Angebot festgelegten Korrekturschleifen im Leistungsumfang enthalten. Korrekturen beziehen sich ausschließlich auf Anpassungen bestehender Inhalte und umfassen keine vollständige Neuerstellung von Konzepten, Videos oder Designs. Weitere Korrekturen oder Änderungswünsche werden gesondert nach Aufwand berechnet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht offenzulegen.

§ 11 Haftung und Erfolg

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der erstellten Inhalte, insbesondere nicht für das Erreichen bestimmter Reichweiten, Interaktionen, Leads, Anfragen, Umsätze oder sonstiger geschäftlicher Ergebnisse. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden durch Änderungen von Algorithmen, technische Störungen, Sperrungen von Konten, Einschränkungen von Plattformen oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs.

§ 12 Reporting

Soweit vereinbart, erfolgt eine Auswertung der vereinbarten Kennzahlen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg sowie eine Mindestanzahl an Leads, Anfragen, Followern oder Umsätzen werden nicht garantiert; die Entwicklung von Reichweite und Anfragen hängt von zahlreichen externen Faktoren ab.

§ 13 Kapazitätsreservierung und Kündigung

Bei Verträgen mit fester Laufzeit reserviert der Auftragnehmer seine Kapazitäten exklusiv für die vereinbarte Vertragslaufzeit. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.